Ein trans-affirmativer Psychologe und ein Chirurg sind in den USA für transgender-medizinische Eingriffe bei einer 16-Jährigen schuldig gesprochen worden. Dem Mädchen seien damals beide Brüste entfernt worden. Wie das Bioethik-Magazin IMABE ausführlich berichtet, könnte dieses erste Jury-Urteil gegen Transgender-Ärzte als Präzedenzfall gelten.
Geklagt hatte die heute 22-jährige Detransitionerin Fox Varian. Ihr wurde nun am Westchester County Supreme Court in New York ein Schadensersatz in der Höhe von zwei Millionen US-Dollar zugesprochen. Das Geschworenenurteil könnte massiv auf die in weiten Kreisen immer noch trans-affirmative Praxis in der Behandlung von minderjährigen Geschlechtsdysphorie-Patienten einwirken. Denn die Geschichte von Fox Varian ist eher die Regel als die Ausnahme.
Über die Risiken nicht informiert
Das Mädchen litt an psychiatrischen Vorerkrankungen, so wie ein Großteil der Jugendlichen, die anfällig für den Trans-Kult sind und ihre Trans-Identität überzeugend artikulieren. Symptome einer Persönlichkeitsstörung, Autismus, Depressionen oder Traumata nach Missbrauchserfahrung zählen häufig zu ihren Vorerkrankungen. Die Betroffenen suchen einen Weg aus ihrem Leiden. Die jugendkulturelle Vorlage „ich bin trans“ hat als moderne Kompensationsstrategie Magersucht und „Ritzen“ abgelöst.
Für fachkundige Kinder- und Jugendpsychiater sind entsprechende Verhaltensweisen ihrer jungen Patienten eigentlich nicht zu übersehen. Doch laut trans-affirmativen Leitlinien sollen Ärzte die Trans-Identität der Kinder nicht hinterfragen. Die Kinder geben das Behandlungsziel vor. Der Mediziner soll sich selbst zum Erfüllungsgehilfen degradieren und am Transgender-Patienten gut verdienen. Die Aufklärung über die Risiken und Nebenwirkungen der schweren Eingriffe fällt unter den Tisch. Die medizinische Tragweite verstehen die Kinder doch ohnehin nicht, wissen Trans-Mediziner.
Fox Varian: „Lebenslange Verstümmelung“
Dieser ideologischen wie menschenverachtenden Praxis hat nun ein hohes US-Gericht erstmals einen Riegel vorgeschoben. Dem Urteil zufolge seien die beiden Mediziner weder ihrer ärztlichen Sorgfaltspflicht nachgekommen – Einbeziehen und Abklären der Vorerkrankungen – noch hätten sie das Mädchen ausreichend über die Risiken der irreversiblen Eingriffe aufgeklärt. Zudem sollen sie die Minderjährige unter Druck gesetzt haben, „die Geschlechtsdysphorie mit einem permanenten chirurgischen Eingriff zu behandeln“, zitiert IMABE aus der New York Times. Das habe zu körperlichen und psychischen Schäden geführt. Varian spricht von „lebenslanger Verstümmelung“.
Das Urteil lässt die Fachwelt aufhorchen. Ein „längst überfälliger rechtlicher Abrechnungsprozess“ und ein Weckruf, begrüßen Psychologen die Rechtsprechung. Auch auf politischer Ebene gewinnt der Schutz der Kinder wieder Land zurück. So blockierte der Oberste Gerichtshof eine kalifornische Regelung, die Schulen erlaubte, den „sozialen Geschlechtswechsel“ von Schülern vor den Eltern zu verheimlichen.
Medizinische Fachgesellschaften registrieren den Kurswechsel. Die American Society of Plastic Surgeons (ASPS) hat ihre Richtlinien verschärft: Irreversible Transgender-Eingriffe an Brust, Genitalien und Gesicht dürfen fortan erst ab 19 Jahren vorgenommen werden.

