UN-Sonderbeauftragte: Selbstbestimmungsgesetz gefährdet Mädchen
Mädchen geraten unter Druck

Das Selbstbestimmungsgesetz ist am Freitag in Kraft getreten. Tausende Mädchen und junge Frauen vollziehen ihre soziale Transition offiziell in den Standesämtern im ganzen Land. Der UN-Sonderbeauftragten für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, bereitet das große Sorgen. Was sie befürchtet, hat sie der Bundesregierung schriftlich mitgeteilt.

Seit Freitag gilt das Selbstbestimmungsgesetz. Standesämter im ganzen Land haben tausende Geschlechtseinträge geändert. Wer glaubt, ihm sei bei der Geburt „das falsche Geschlecht zugewiesen“ worden, der konnte bereits ab August einen Änderungsantrag stellen, um zum frühest möglichen Zeitpunkt juristisch als Frau oder Mann zu gelten. Offizielle Zahlen liegen noch nicht vor. Aber Recherchen verschiedener Medien zufolge hat der Staat im ersten Schwung über zehntausend Transgender-Selbstdiagnosen bestätigt. Allein in Berlin lagen 1.349 Anmeldungen vor. In Leipzig waren es 632, in Hamburg 511, und in Köln 342.

Der Staat bestätigt die Trans-Diagnose

Die Ideologie vom Leben „im falschen Körper“ hat eine Sogwirkung vor allem auf identitätsverwirrte Mädchen. Viele waren schon in psychiatrischer Behandlung, bevor sie sich als „trans identifizierten“. In den Gender-Kliniken sind es über 80 Prozent junge Frauen, die ihre Geschlechtsangleichung herbeisehnen. In den Ämtern sind es in diesen Tagen laut Spiegel viele Studenten und fünf Prozent Minderjährige, die sich auf ihren neuen Personalausweis freuen.

Das Selbstbestimmungsgesetz und besonders das darin enthaltene Offenbarungsverbot delegitimieren das psychotherapeutische Hinterfragen der jugendlichen Selbstwahrnehmung. Der Staat bestätigt die Trans-Diagnose im Sinne des Patienten und degradiert den Arzt zum reinen Erfüllungsgehilfen.

Soziale und medizinische Transition eng miteinander verbunden“

Wenn im neuen Ausweis Tim statt Mia steht, setzt Mia damit sich selbst und ihre Familie, Freunde, Lehrer und auch Ärzte unter Druck. Alle müssen Mia als Tim behandeln, sozial, juristisch und medizinisch. Der Staat bestätigt Mias Selbstdiagnose, der Arzt amputiert die Brüste.

Auch die Eltern sollen in ihrem Erziehungsrecht stark eingeschränkt werden. Jugendliche im Alter von 14 Jahren dürfen ihren Geschlechtsantrag auch ohne Zustimmung der Eltern ändern. Dafür reicht, dass ein Familiengericht die Änderung genehmigt. Familiengerichte und nachgelagert Jugendämter und Peer to Peer-Beratungsangebote stehen bereit, um den Willen der Trans-Kinder durchzusetzen. Letztlich sollen junge verunsicherte Mädchen, die von ihrer Trans-Identität mehr oder weniger fest überzeugt sind, auf ihrem Weg in die medizinische Transition von allen Seiten bestätigt und von niemandem mehr aufgehalten werden.

Die UN-Sonderbeauftragte für Gewalt gegen Frauen und Mädchen, Reem Alsalem, hat diese erwartbare Hinführung von Minderjährigen zur körperlichen Verstümmelung und Sterilisierung scharf kritisiert. Zwei Tage vor Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes warnte Alsalem in einem Schreiben an die Bundesregierung davor, dass „Kinder einem unzumutbaren Druck ausgesetzt werden oder aufgrund ihres Alters und ihrer Reife die langfristigen Auswirkungen ihrer Entscheidungen nicht vollständig verstehen“. Die UN-Sonderbeauftragte wies darauf hin, dass die soziale und die medizinische Transition eng miteinander verbunden seien und dadurch besonders Mädchen Gefahr liefen, nicht im Sinne medizinischer Standards behandelt zu werden.