Dank Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) Geschlecht und Name ändern und als „neuer“ Mensch neu anfangen – das soll, geht es nach Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), künftig nicht mehr so einfach möglich sein. Zumindest innerhalb der Behörden soll es noch einen Hinweis auf die Vergangenheit geben. Laut Dobrints Verordnungsentwurf sollen in die Datensätze im Meldewesen folgende Vermerke eingetragen werden: Der Geschlechtseintrag und Vorname vor der Änderung, das entsprechende Datum, die ändernde Behörde und das Aktenzeichen.
Das SBGG, das am 1. November ein Jahr in Kraft sein wird, erlaubt es jedem Bürger einmal im Jahr seinen Geschlechtseintrag und Vornamen im Personenstandsregister seines Standesamts zu ändern. Das im Gesetz verankerte Offenbarungsverbot, untersagt es unter Strafandrohung, gegen den Willen eines Betroffenen dessen früheren Personenstand zu veröffentlichen. Jeder kann, aus welchen Gründen auch immer, mit neuer Identität neu durchstarten, und niemand wird es wagen die alte Identität aufzudecken. Setzt sich Dobrint mit seinem Entwurf durch, sollen künftig Meldebehörden entsprechende Daten etwa an Rentenversicherungs- und Steuerbehörden weiterleiten können. Und das ist wahrscheinlich, denn laut Dobrints Sprecher, müssten allein die Länder im Bundesrat noch zustimmen.
Viel notwendiger: Keine soziale Transition für Minderjährige
Ein Schritt in die richtige Richtung, doch im Vergleich zu Steuerbetrug oder ähnlichen Delikten birgt das SBGG eine viel größere Gefahr. Denn die soziale und medizinische Transition sind eng miteinander verbunden. Für junge, beeinflussbare Menschen bauen die soziale Transition und ein geänderter Ausweis mit dem neuen männlichen Namen starken Druck auf, auch die medizinische Geschlechts“umwandlung“ in die Wege zu leiten. Vor allem viele Mädchen und junge Frauen, die an psychiatrischen Erkrankungen leiden oder in Identitätskrisen stecken, sind anfällig für die Idee, mit einer neuen Trans-Identität ihre seelischen Probleme hinter sich lassen zu können.
Der von Dobrint eingebrachte Entwurf ist also nur eine kosmetische Korrektur angesichts der Gefahren für tausende junge Menschen, die dem Trans-Hype zum Opfer gefallen sind. Zu fordern wäre ein Aussetzen der sozialen Transition für Minderjährige, besser noch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.
Ideologische Beratungen leiten zur Transition
Wie sehr Minderjährige vor den Einflüssen des Trans-Kults und der Trans-Community geschützt werden müssen, zeigt der Fall des ehemaligen Trans-Mitarbeiters des Bundesverbands Trans* (BVT), „Tuuli“ Reiss. Dieser hatte mit mehreren Mordaufrufen gegen reiche Menschen für Entsetzen gesorgt.
Ausgerechnet als „Fachreferentin für Gesundheitspolitik und Gewaltschutz“ war Reiss noch bis Ende Januar beim staatlich finanzierten BVT tätig. Vor zwei Jahren arbeitete Reiss für die „Trans*Inter*Beratungsstelle“ der Münchner Aids-Hilfe und gab einen Workshop über „trans* Kinder” an der katholischen Stiftungshochschule München.
Im Netz teilte Reiss explizite Details seines promiskuitiven Sexuallebens und seiner Transition und sagte, Pride-Veranstaltungen seien für Kinder geeignet. In einigen Post glorifiziert Reiss „transkids“ regelrecht. Die massive Gefahr für verunsicherte Minderjährige ist offenkundig, wenn sie in Trans-Beratungsstellen auf Personen wie Reiss treffen, und dort „beraten“, also darin bestärkt werden, die soziale und medizinische Transition durchzuführen.
Diesem folgenschweren Weg zur lebenslangen Verstümmelungen ist von Anfang an politisch Einhalt zu gebieten.