Schweiz diskutiert Verbot von Trans-OPs für Minderjährige
Schweizer Jugendliche

Minderjährige sind nicht dazu in der Lage, die lebenslangen Konsequenzen einer geschlechtsangleichenden Operation zu überblicken. Was international inzwischen medizinischer Konsens ist, könnte nun auch in der Schweiz zu einer rechtlichen Neubewertung der Transgender-Medizin führen. Zwei Politikerinnen der Schweizerischen Volkspartei (SVP) haben die Debatte angestoßen, wie das Schweizer Tagblatt und der Schweizer Tagesanzeiger berichten.

Bereits im Sommer hatte die Zürcher Gesundheitsvorsteherin Natalie Rickli ein Verbot von Trans-OPs auf nationaler Ebene gefordert. Nun folgte ihre Parteikollegin, die SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel, und brachte ein Verbotsverfahren von Trans-OPs ins Bundesparlament ein. Zudem soll die Abgabe von Pubertätsblockern nur noch im Rahmen wissenschaftlicher Studien erlaubt sein. Somit handelt es sich nicht um ein striktes Verbot der Pubertätsblockade und auch Trans-OPs sollen noch „mit äußerster Zurückhaltung“ vorgenommen werden dürfen.

Hintergrund der Neubewertung ist der starke Anstieg von Trans-OPS bei jungen Schweizern unter 18 Jahren. So hat sich etwa die Zahl der Brustamputationen zwischen 2018 und 2023 von sieben auf 32 erhöht. Laut des Schweizerischen Bundesamts für Statistik gab es in diesem Zeitraum auch einzelne Entfernungen von Hoden und Gebärmutter sowie Phallo- und Vaginoplastiken bei minderjährigen Patienten. Wegen der geringen Anzahl an Eingriffen pro Jahr weist die Statistik keine konkrete Zahl aus und begründet dies mit dem Datenschutz.

SVP will das Elternrecht stärken

Auch wenn die Zahlen für den neun Millionen Einwohner zählenden Alpenstaat insgesamt gering erscheinen, so war für den betreffenden Zeitraum doch eine nach oben zeigende Trendkurve klar erkennbar. Es handelt sich um die gleiche soziokulturelle Dynamik wie in anderen Ländern auch. Viele dieser Länder, die den Trans-Kult unter Jugendlichen einst progressiv begleiteten, haben ihn längst wieder juristisch eingedämmt, allen voran die USA.

Das Leid der Betroffen, die zusätzlich zu ihren psychischen Krisen nun noch die Bürde eines verstümmelten Körpers tragen müssen, übt zunehmend Druck auf die Politik aus. Vermutlich wird auch im Schweizer Parlament die Sichtweise an Zustimmung verlieren, dass das Recht auf Selbstbestimmung über dem Jugendschutz stehe. Schon im vergangenen Jahr sprach sich die Schweizerische Fachgesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie gegen die trans-affirmative Behandlung von Kindern und Jugendlichen aus. Sie forderte eine Überarbeitung der neuen Behandlungsleitlinie für Minderjährige, die angeben, an Geschlechtsdysphorie zu leiden.

Die Botschaft, die nun auch in den Gender-Ambulanzen- und Kliniken der Schweiz ankommt, ist folgende: Ein striktes Verbot gibt es nicht, aber auf juristischer Ebene wird das Eis dünner. Die Klagewelle, die um ihre Zukunft betrogene Detransitioner in Großbritannien bereits losgetreten haben, könnte der ein oder andere Mediziner fortan im Hinterkopf haben, bevor er das Skalpell zückt. Zudem will Fehr Düsel das Elternrecht stärken. Denn eine der von ihr geforderten rechtlichen Neuerungen wäre die verpflichtende Einbindung der Eltern, und dies auch bei anscheinend urteilsfähigen Patienten.

Trans-OP keine Lösung für Probleme“

Finanzieller Druck auf die Kliniken dämmt die Zahlen der Trans-Eingriffe bei Minderjährigen bereits ein. „Der Kanton, der die Spitäler weitgehend finanziert, lässt diese wissen, was er nicht goutiert“, schreibt das Schweizer Tagblatt. Konkrete Zahlen nennt der Schweizer Tagesanzeiger: „Beim Universitätsspital Zürich hat Rickli Anfang 2024 erwirkt, dass geschlechtsangleichende Operationen für Jugendliche nur noch in absoluten Ausnahmefällen vollzogen werden. Die Zahl der Eingriffe ging daraufhin stark zurück – von 14 im Jahr 2023 auf 4 im Jahr 2024.“

„Wer dann im Alter von 18 Jahren immer noch der Meinung ist, im falschen Körper zu leben, kann sich immer noch operieren lassen.“ – SVP-Nationalrätin Nina Fehr Düsel

Fehr Düsel will ihren Forderungsantrag in der kommenden Herbstsession einreichen und hofft auf breite Zustimmung, da es um eine Frage des Jugendschutzes geht. Dass Jugendliche in der Pubertät oft Mühe mit ihrem Körper bekundeten und verunsichert seien, sei normal, warnt die Juristin vor zu eilfertigen medizinischen Maßnahmen, und betont: Eine solche „Identitätskrise“ mit einem irreversiblen operativen Eingriff zu lösen, könne daher keine Lösung sein. Die Folgen einer solch extremen Entscheidung seien für Jugendliche noch kaum abschätzbar.