AfD-Antrag zur Aufhebung des SBGG: Union unter Druck
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Wie geht es eigentlich mit dem Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) weiter? Hier der aktuelle Stand: Der Antrag der AfD zur Aufhebung des SBGG wurde am 11. September nach erster Lesung an den Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen. Wann sich der Ausschuss mit dem Antrag der AfD beschäftigen wird, ist noch nicht bekannt. Doch für die Union ist der AfD-Antrag eine unagenehme Erinnerung an ihr Wahlversprechen, das SBGG zu ändern und Kindern und Jugendlichen nicht länger einen „leichtfertigen Geschlechtswechsel“ zu ermöglichen.

Das steht im Antrag der AfD:

Im Kern geht es der AfD nicht um die Abschaffung aller Selbstbestimmungsrechte von Trans-Menschen, sondern darum, die mit dem SBGG angestiegene Gefährdung von Minderjährigen und Frauen wieder zu minimieren. Zur besonderen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch das SBGG steht in dem Antrag:

Das SBGG ermöglicht Minderjährigen ab 14 Jahren mit Zustimmung der Eltern oder auf richterliche Entscheidung die Änderung ihres Geschlechtseintrags. Damit wird eine hochkomplexe, oft mit psychischen Belastungen verbundene Entscheidung stark vereinfacht. Studien zeigen, dass insbesondere in der Pubertät auftretende Geschlechtsdysphorie oft auch Ausdruck anderer psychischer oder sozialer Konflikte sein kann. Das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz als solches regelt zwar noch nicht die hormonellen und operativen Eingriffe, es kann aber mögliche Weichen stellen für das Schaffen von Voraussetzungen für spätere hormonelle und operative Eingriffe, die irreversibel sind. Das „Selbstbestimmungsgesetz“ ist damit als besonders kinder- und jugendgefährdend zu betrachten.

Daraus folgt für die AfD, der Deutsche Bundestag solle wegen „seiner ethische Verantwortung insbesondere gegenüber Frauen, Mädchen, Jungen und Kindern eine sofortige Aufhebung des Gesetzes und die Vorlage eines neuen, grundrechtskonformen Gesetzentwurfs beschließen.“ Die rechtlichen Errungenschaften von Trans-Menschen sollen also nicht gänzlich abgeschafft werden. Vor allem jene Formulierungen, die „die Unversehrtheit von Kindern, Jugendlichen, Frauen und allen Menschen“ gefährden, die an Geschlechtsdysphorie leiden, sollen im Ragmen der Aufhebung und Neufassung des Gesetzes überarbeitet werden. Und hierfür drängt die Zeit aus Sicht der konservativen Partei:

„Es ist aufgrund seiner aufgezeigten erheblichen Mängel und der damit verbundenen Gefahren insbesondere für Frauen, Jugendliche und Kinder, inakzeptabel eine Evaluation im Juli 2026 abzuwarten, da eine Anpassung das Gesetz auch nicht retten könnte und dessen Aufhebung unverzüglich dringend erforderlich ist.“

Sieben Monate nach der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 setzt die AfD mit ihrem Antrag besonders die CDU/CSU unter Druck. Denn die Unionsparteien hatten in ihrem Wahlprogramm genau das gefordert, woran sie die AfD nun wieder erinnert.

Aus dem Wahlprogramm der CDU/CSU:

Kinder- und Jugendschutz statt beliebiger Identitätspolitik. Das Selbstbestimmungsgesetz der Ampel erlaubt bei Kindern und Jugendlichen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen auch ohne Gutachten oder Beratung und gerichtliche Entscheidung zu ändern. Das lehnen wir entschieden ab. Gerade in der altersbedingt volatilen Lebensphase der Pubertät muss ausgeschlossen werden, dass Persönlichkeitszweifeln mit einem leichtfertigen Geschlechtswechsel begegnet wird. Es braucht in jedem Fall unabhängige psychologische Gutachten. Operative Eingriffe vor der Volljährigkeit lehnen wir grundsätzlich ab.

Zwischen der Union und ihrem Koalitionspartner SPD knirscht es gewaltig und die Regierung verliert in der kurzen Zeit seit der Wahl immer weiter in der Wählergunst. Daher ist es äußert fraglich, dass die Union sich an ihr Wahlversprechen erinnern möchte. Die Debatte um das SBGG schwelt also weiter.